Wechsel der Zuständigkeit und Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
Wechsel der Zuständigkeit und Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können einen Wechsel der Zuständigkeit und eine Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag.
Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
Der Wechsel der Zuständigkeit und die Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesre-publik Deutschland werden vollzogen.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Regierungspräsidien
Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz