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Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden


Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Flugschulen können Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden.
 


Verfahrensablauf

  • Die Flugschule meldet den Bewerber an.
  • Die Behörde kann den Bewerbungsprozess bzw. die Ausstellung einer Pilotenlizenz ablehnen.  
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz 

Zuständigkeit

Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.


Voraussetzungen

  • Sprechfunkzeugnis
  • Tauglichkeitszeugnis
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formular Bewerbermeldung
  • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Bewerbers
  • Antrag auf Auskunft aus der Luftfahrerkartei
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • LBA - Anfrageblatt
  • Kopie der Pilotenlizenz (falls vorhanden) 
  • Kopie des Sprachfunkzeugnisses
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
  • Nachweis der Zuverlässigkeit nach §7 Luftsicherheitsgesetz
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Erklärung der Erziehungsberechtigten 

Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Fachlich freigegeben am

30.05.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt