Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden
Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Flugschulen können Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden.
Verfahrensablauf
Die Flugschule meldet den Bewerber an.
Die Behörde kann den Bewerbungsprozess bzw. die Ausstellung einer Pilotenlizenz ablehnen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz
Zuständigkeit
Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.
Voraussetzungen
Sprechfunkzeugnis
Tauglichkeitszeugnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formular Bewerbermeldung
Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Bewerbers
Antrag auf Auskunft aus der Luftfahrerkartei
Auszug aus dem Fahreignungsregister
LBA - Anfrageblatt
Kopie der Pilotenlizenz (falls vorhanden)
Kopie des Sprachfunkzeugnisses
Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
Nachweis der Zuverlässigkeit nach §7 Luftsicherheitsgesetz