Neuausstellung einer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) aufgrund von Verlust oder vollständig befüllter Rückseite beantragen
Neuausstellung einer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) aufgrund von Verlust oder vollständig befüllter Rückseite beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können die Neuausstellung Ihrer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) aufgrund von Verlust oder vollständig befüllter Rückseite beantragen.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Neuausstellung der Pilotenlizenz
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag zusammen ein.
Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
Rückgabe der alten Lizenz
Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Zuständigkeit
Zuständig sind:
Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Voraussetzungen
Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL