Eintragungen von Änderungen des Namens und der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen
Eintragungen von Änderungen des Namens und der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können Eintragungen von Änderungen des Namens und der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Änderung der Pilotenlizenz.
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag ein.
Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
Rückgabe der alten Lizenz
Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Zuständigkeit
Zuständig sind die Regierungspräsidien:
Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Voraussetzungen
Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung
Sprechfunkzeugnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag
Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Meldebestätigung
Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Kopie Personalausweis
ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung für zuständige Stelle nach § 5 LuftPersV
Kopie des Sprechfunkzeugnisses – Vorder- und Rückseite