Luftbild Espenau 1Luftbild Espenau 4Luftbild Espenau 3Luftbild Espenau 2

Aktuelle News:

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder Fluglehrerberechtigungen (FI) für die Lizenz für Flugzeuge PPL(A) und Hubschrauber PPL(H) sowie die Fluglehrerberechtigungen für die Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Bürger können Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder Fluglehrerberechtigungen (FI) für die Lizenz für Flugzeuge PPL(A) und Hubschrauber PPL(H) sowie die Fluglehrerberechtigungen für die Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) beantragen.
 


Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf eine Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder eine Fluglehrerberechtigung.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
  • Rückgabe der alten Lizenz
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium: 

  • Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel - Dezernat Verkehr

Zuständigkeit

Zuständig sind die Regierungspräsidien: 

  • Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel - Dezernat Verkehr

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
  • Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI/FI
  • Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für ein- bzw. mehrmotorige Flugzeuge
  • Schulung als CRI/FI bei einer ATO oder einer zuständigen Behörde
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweis über Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI/FI
  • Nachweis über eine bestandene Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für ein- bzw. mehrmotorige Flugzeuge
  • Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Schulung als CRI/FI bei einer ATO oder einer zuständigen Behörde

Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Fachlich freigegeben am

30.05.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt