Eintrag von weiteren Berechtigungen für Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner in die Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Wolkenflug-, Kunstflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler in die Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL) und Eintrag der Nachtflugberechtigung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb in die Lizenz für Ballone (BPL) beantragen
Eintrag von weiteren Berechtigungen für Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner in die Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Wolkenflug-, Kunstflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler in die Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL) und Eintrag der Nachtflugberechtigung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb in die Lizenz für Ballone (BPL) beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können den Eintrag von weiteren Berechtigungen für Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner in die Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), den Eintrag von Wolkenflug-, Kunstflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler in die Lizenz für Segel-flugzeugführer (SPL) und den Eintrag der Nachflugberechti-gung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb in die Lizenz für Ballone (BPL) beantragen
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag ein.
Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
Sie erhalten Ihre alte Lizenz zurück.
Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Zuständigkeit
Zuständig sind die Regierungspräsidien:
Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Voraussetzungen
Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL