Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen
Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können den Eintrag von weiteren Klassen- und Mus-terberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) bezie-hungsweise deren Erneuerung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.
Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
Sie erhalten die alte Lizenz zurück.
Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Zuständigkeit
Zuständig sind die Regierungspräsidien
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz
Voraussetzungen
Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
Bestandene Befähigungsüberprüfung
Erfolgreich absolvierte Auffrischungsschulung
Welche Unterlagen werden benötigt?
ausgefüllter Antrag
Prüfungsprotokoll der durchgeführten Befähigungsüberprüfung
Nachweis der ATO / DTO bzw. des Lehrberechtigten über eine durchgeführte Auffrischungsschulung