Erweiterung einer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen
Erweiterung einer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen.
Verfahrensablauf
Man stellt einen Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
Alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag einge-reicht.
Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Die Gebühr für die Verwaltungsleistung wird entrichtet.
Rückgabe der alten Lizenz
Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Kassel - Dezernat Verkehr
Zuständigkeit
Zuständig sind die Regierungspräsidien in
Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Kassel - Dezernat Verkehr
Voraussetzungen
Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
Erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Erweiterung der Rechte
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag
Nachweis der theoretischen und praktischen Fähigkeiten zur Erweiterung einer Privatpilotenlizenz