Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn der Betrieb einer Röntgeneinrichtungen oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen beabsichtigt wird, ist von Ihnen als fachkundiger Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB) oder fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz in Form einer Bescheinigung nachzuweisen.
Der Erwerb der Fachkunde besteht aus für das jeweilige Anwendungsgebiet geeigneter Ausbildung, Sachkunde (praktische Erfahrung nach Vorgabe der Richtlinien) und die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fachkundekurs.
Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde.
Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
Verfahrensablauf
Für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz müssen Sie
an einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben,
die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können und
über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen.
Sobald Sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, kann diese durch die zuständige Behörde bescheinigt werden.
Reichen Sie dafür einen formlosen vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag beinhaltet die Nachweise der Ausbildung, der Sachkunde und der Teilnahme an einem Fachkundekurs.
Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu.
Bescheinigung der Fachkunde für Medizin-Physik-Experten (MPE). Zuständig: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Bescheinigung der Fachkunde von Sachverständigen und der Bescheinigung der Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse auf andere geeignete Weise. Zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Voraussetzungen
Sie müssen an einem Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben.
Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können.
Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung (bspw. Zeugnis)
Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen in Form einer Teilnahmebescheinigung (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).