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Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme


Leistungsbeschreibung

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.

In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:

  • der Vor und Nachname der Beschäftigten,
  • das Geburtsdatum
  •  die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
  • die Art der Beschäftigung
  • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
  • gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.

Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.

Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.


Zuständigkeit

Zuständig ist die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.


Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Heimarbeitsliste

Welche Gebühren fallen an?

kostenlos


Welche Fristen muss ich beachten?

Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:

  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.):  bis zum 31.07. des Kalenderjahres
  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres

Bearbeitungsdauer

keine


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)


Fachlich freigegeben am

08.03.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt
Adresse
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main