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Zur theoretischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der theoretischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) anmelden


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage


Voraussetzungen

Abgeschlossene theoretische Ausbildung


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.


Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für die Erteilung und Bearbeitung der Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone von Bürgern, die Ihren Wohnsitz im Bereich der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel oder Gießen haben oder von Bewerberinnen/Bewerbern/Prüflingen, deren ATO/DTO den Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kassel oder Gießen hat.
Darüber hinaus sind wir auch für die Bearbetung der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flug-zeuge (A) und Hubschrauber (H) zuständig.  

Bürger können Anträge zur Theorieprüfung für PrivatflugzeugführerIn, Abnahme und Wiederholung stellen.

Die Anträge beziehen sich auf die Bereiche PPL(A/H), LAPL(A/H), Segelflugzeug, Freiballon.
 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Zuständigkeit

Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anmeldung zur Ausbildung
  • Antrag
  • Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als zwei Jahre, ggf. mit Anlagen)
  • Bei Ausbildung zum Erwerb PPL(A/H), LAPL(A/H) oder Er-werb SPL mit TMG gültiger Nachweis der Zuverlässigkeit gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz
  • Bei Ausbildung zum Erwerb SPL/BPL - Führungszeugnis (Belegart O, nicht älter als zwei Jahre)
  • Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern bereits vorhanden)

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Abnahme oder Wiederholung der theoretischen Prüfung wird gestellt.
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Es ist eine vorherige Anmeldung zur Theoretischen Prüfung mit dem Vordruck Empfehlung auf Abnahme der Theoretischen Prüfung über die ATO/DTO erforderlich. Die Anmeldung muss im Bereich Regierungspräsidium Darmstadt spätestens zwei Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin vorliegen.
  • Falls die Gesamtprüfung auf zwei oder mehr Termine aufgeteilt werden soll, sind im Vordruck nur die Sachgebiete anzugeben, die am ersten Prüfungstag geschrieben werden sollen. Für den zweiten Termin ist dann eine weitere Anmeldung mittels des Vordrucks erforderlich. Bei Wiederholungsprüfungen (ein oder mehrere Sachgebiete nicht bestanden) reicht eine formlose Anmeldung seitens des Flugschülers per Mail. 
  • Die Kosten sind am Prüfungstag vor der Prüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bar oder mittels EC-Karte zu bezahlen. 
  • Die Prüfung wird durchgeführt. 
  • Die geprüfte Person bekommt direkt im Anschluss eine Bescheinigung über die bestandene oder (teilweise) nicht bestandene Prüfung. 
  • Die ganze Prüfung oder Teile davon können wiederholt werden.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt