Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Frau Katja Bahr Frau Sabine Becker Frau Ani Davtyan Frau Jolante Fischer Frau Marie-Christin Hepner Frau Martina Holthaus Frau Janine Kilian Frau Olivia Lobanow Frau Sarah Maisinger Frau Marina Reek-Hillebrand Frau Barbara Vogel Frau Xenia Wilde