Anlassbezogene Personalmeldung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
Leistungsbeschreibung
Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben Sie anlassbezogen, z.B. auf Aufforderung des Amtes, Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht zu melden.
Verfahrensablauf
- Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
- Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
- Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Voraussetzungen
Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.