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Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung


Leistungsbeschreibung

Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

 

Zuständigkeit

Unteren Wasserbehörden


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  


Rechtsgrundlage

§49 Abs 1 Satz 2 WHG


Was sollte ich noch wissen?

Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.2 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt