Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik beantragen
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik beantragen
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Leistungsbeschreibung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik beantragen erteilt.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Bearbeitungsdauer
In der Regel innerhalb von drei Monaten
Zuständigkeit
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Was sollte ich noch wissen?
Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP) gehört die staatliche Anerkennung und Aufsicht über die hessischen Ausbildungsstätten. Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in diesen Ausbildungen zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus.