Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Leistungsbeschreibung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger erteilt.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Was sollte ich noch wissen?
Im Bereich der Entbindungspflege ist der Beruf Hebamme / Entbindungspfleger staatlich geregelt.