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Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Praxisanleiterin oder Praxisanleiter nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

28.11.2022

Verfahrensablauf

-    Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
-    die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
 


Gebühr

Gebühr
80 EUR (FIX)


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Was sollte ich noch wissen?

Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.


Leistungsbeschreibung

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Praxisanleiterin oder Praxisanleiter nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege erteilt.    


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 


Zuständigkeit

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Antragsformular (online beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege: HLfGP)
  • Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes über Ihren derzeitigen Hauptwohnsitz in Hessen oder Bescheinigung über Ihren Beschäftigungsort Hessen (Arbeitgeberbescheinigung)
  • Personenstandsdokument über die aktuelle Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, erteilt von der zuständigen Behörde in Deutschland
  • Prüfungszeugnis (staatliche Abschlussprüfung) zur abgeschlossenen Weiterbildung.
  • Gegebenenfalls staatliche Anerkennung von der zuständigen Behörde in einem anderen Bundesland, wenn Sie die Weiterbildung außerhalb Hessens absolviert haben (Urkunde / Zertifikat Praxisanleitung)
  • Nachweis der Weiterbildungseinrichtung über Inhalt und Umfang der absolvierten Weiterbildung. Aus diesem Nachweis müssen folgende Informationen hervorgehen:
    • a) Dauer der Weiterbildung (von – bis)
    • b) Art und Umfang der erteilten Unterrichtsfächer
    • c) Art und Umfang der praktischen Weiterbildung.

Weitere Rückfragen bzw. Anforderung von weiteren Unterlagen sind nicht auszuschließen.


Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Weiterbildung zur Praxisanleitung abgeschlossen.
  • Sie haben die staatliche Prüfung bestanden.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Hessen.
  • Sie besitzen eine gültige Erlaubnis zur Führung Ihrer Berufsbezeichnung.
  • Wenn Sie in einem anderen Bundesland bereits eine staatliche Anerkennung erhalten haben, weisen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer Weiterbildung nach.
  • Wenn Sie eine Weiterbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen haben, weisen Sie nach, dass diese der hessischen Weiterbildung gleichwertig ist.
  • Wenn Sie Ihre Weiterbildung im Ausland absolviert haben, weisen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Weiterbildung zur hessischen Weiterbildung nach.

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)