Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Leistungsbeschreibung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Krankenpflegehelferin / staatlich anerkannter Krankenpflegehelfer erteilt.
Zuständigkeit
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Was sollte ich noch wissen?
In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Krankenpflegehelferin oder zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer staatlich geregelt.