Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachkraft für Krankenhaushygiene nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen
Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachkraft für Krankenhaushygiene nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
- die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Gebühr
Gebühr 80 EUR (FIX)
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Was sollte ich noch wissen?
Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.
Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Leistungsbeschreibung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachkraft für Krankenhaushygiene nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege erteilt.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Zuständigkeit
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Voraussetzungen
Sie haben die vorgeschriebene Weiterbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung
Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung der Weiterbildung
„Hygienefachkraft im Krankenhaus“
Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
Bei Wohnsitz außerhalb Hessens oder bei Antragstellung aufgrund einer Beschäftigung in Hessen: Nachweis über den Wohnsitz oder die Beschäftigung in Hessen
Bei Anerkennung anderer Weiterbildungszeiten oder bei außerhalb Hessens absolvierter Weiterbildung: Nachweise der Weiterbildungseinrichtung über Inhalt und Umfang der absolvierten Weiterbildung