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Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachkraft für Krankenhaushygiene nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

28.11.2022

Verfahrensablauf

-    Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
-    die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
 


Gebühr

Gebühr
80 EUR (FIX)


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Was sollte ich noch wissen?

Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.


Leistungsbeschreibung

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachkraft für Krankenhaushygiene nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege erteilt.    


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 


Zuständigkeit

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.


Voraussetzungen

Sie haben die vorgeschriebene Weiterbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung
  • Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung der Weiterbildung
    „Hygienefachkraft im Krankenhaus“
  • Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Bei Wohnsitz außerhalb Hessens oder bei Antragstellung aufgrund einer Beschäftigung in Hessen: Nachweis über den Wohnsitz oder die Beschäftigung in Hessen
  • Bei Anerkennung anderer Weiterbildungszeiten oder bei außerhalb Hessens absolvierter Weiterbildung: Nachweise der Weiterbildungseinrichtung über Inhalt und Umfang der absolvierten Weiterbildung

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)