Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
Trauben,
Traubenmost,
Maische,
Wein,
Perlwein,
Schaumwein,
Likörwein und
Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Verfahrensablauf
Analoges Antragsverfahren:
Für die Bestellung von Weinbegleitdokumenten wenden Sie sich bitte an das Hessische Landeslabor (Weinkontrolle).
Digitales Antragsverfahren:
Das digitale Antragsverfahren wird im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt und führt Sie durch den Prozess zur Beantragung von Weinbegleitdokumenten
Zuständigkeit
Hessische Landeslabor (Weinkontrolle)
Voraussetzungen
Für Onlineantragsverfahren (ab 2023):
Ein Unternehmenskonto auf Basis von Elster („Mein Unternehmenskonto“)
Antragstellende müssen mit ihrer Adresse und einer Betriebsnummer in einer Marktteilnehmerliste intern hinterlegt sein. Dies erfolgte automatisch mit Stand 09-2022.
Für Betriebe, die zu September 2022 nicht bei der Weinkontrollbehörde hinterlegt waren: Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Weinkontrolle.