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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Gebühr

Gebühr
80 EUR (FIX)


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.


Leistungsbeschreibung

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor erteilt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 


Zuständigkeit

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.


Was sollte ich noch wissen?

Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege gehört die staatliche Anerkennung und Aufsicht über die hessischen Ausbildungsstätten. Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in diesen Ausbildungen zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus.


Anträge / Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
     

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
  • Die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
     

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)