Luftbild Espenau 1Luftbild Espenau 3Luftbild Espenau 4Luftbild Espenau 2

Aktuelle News:

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gasthörerschaft an einer Hochschule beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen möchten ohne sich einschreiben zu wollen, besteht die Möglichkeit einer Gasthörerschaft.

Eine Gasthörerschaft bietet die Möglichkeit, die Hochschule und das Studium kennenzulernen.


Verfahrensablauf

Jede Hochschule stellt einen Antrag auf Gasthörerschaft auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen und der Gasthörerbeitrag zu zahlen.

Darüber, welche Lehrveranstaltungen an einer Hochschule angeboten werden, können Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis Ihrer Wunschhochschule auf deren Webseite informieren. Manche Hochschulen bieten gesonderte Verzeichnisse für Gasthörerinnen und Gasthörer an.

Ob die Gasthörerschaft für eine bestimmte Lehrveranstaltung möglich ist und wie viele Semesterwochenstunden besucht werden dürfen, entscheidet entweder die Lehrveranstaltungsleitung oder der jeweilige Fachbereich. Eine vorherige Zustimmung oder Freigabe sind von ihnen einzuholen. Die Hochschule informiert Sie darüber, wie Sie diese Zustimmung einholen können und wann und auf welche Weise der Betrag für die Gasthörerschaft zu zahlen ist.

Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen und die Zahlung der fälligen Gebühren nachweislich erfolgt ist, wird der Antrag geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Gasthörerschaft gewährt werden kann.

Mit dem genehmigten Antrag auf Gasthörerschaft entsteht das Recht zur Teilnahme an den gewünschten Lehrveranstaltungen.


Voraussetzungen

ist entweder die Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung oder die vorherige Freigabe einer Lehrveranstaltung für Gasthörerinnen und Gasthörer durch den jeweiligen Fachbereich.

Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur) ist nicht erforderlich.

Die Gasthörerschaft ist zeitlich begrenzt und gebührenpflichtig.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Gasthörerschaft der jeweiligen Hochschule:

  •  Im Antrag sind Angaben zur Person, das gewünschte Semester und die vorgesehene Lehrveranstaltung mit den entsprechenden Semesterwochenstunden anzugeben
  • An einigen Hochschulen ist es notwendig, sich die Gastteilnahme an einer gewünschten Lehrveranstaltung genehmigen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die entsprechenden Anforderungen
  • Damit dem Antrag auf Gasthörerschaft stattgegeben wird, muss der Betrag für die Gasthörerschaft auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Die jeweilige Hochschule informiert Sie darüber, wann und auf welche Weise der Betrag zu zahlen ist

Welche Gebühren fallen an?

Die Hochschulen erheben je nach Umfang der gewünschten Lehrveranstaltungen Gasthörergebühren in Höhe von 50 bis 500 Euro für jedes Semester. Bitte erkundigen Sie sich über die Webseite Ihrer Wunschhochschule über die jeweiligen Beträge, die Anzahl der möglichen Semesterwochenstunden, die Zahlungsfristen und Zahlungsweise.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Gasthörerschaft ist frühzeitig entsprechend den Fristen der jeweiligen Hochschule zu stellen.


Bearbeitungsdauer

Bei Anträgen auf eine Gasthörerschaft gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des Gasthörerantrags. Einige Hochschulen setzen für die Bearbeitung auch voraus, dass die Gasthörergebühr auf dem Hochschulkonto eingegangen ist.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Was sollte ich noch wissen?

  • Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Status als Studentin beziehungsweise Student.
  • Sie haben auch keinen Anspruch auf ein studentisches Ticket zur Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs.
  • In der Regel haben Gasthörerinnen und Gasthörer keinen Anspruch darauf, Prüfungsleistungen zu erbringen. Prüfungsleistungen können nur in Ausnahmefällen von Gasthörerinnen und Gasthörern erbracht werden. Informationen hierzu gibt es bei den jeweiligen Hochschulen.
  • Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Anspruch auf die Nutzung hochschulischer Angebote wie Bibliothek, Hochschulsport und so weiter.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Bildung, Kunst und Kultur (HMWK)


Fachlich freigegeben am

28.03.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)
Adresse
Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
Adresse
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main

Studienbüro der Hochschule Fulda
Adresse
Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Postanschrift
Leipziger Straße 123
36037 Fulda

Studienbüro der Hochschule RheinMain
Adresse
Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Gebäude A, Gartengeschoss)

Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
Adresse
Wiesenstraße 14
35390 Gießen, Universitätsstadt

Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
Adresse
Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim
(Müller-Thurgau-Haus, Erdgeschoss, Raum 00.08)

Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Adresse
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60001 Frankfurt am Main
(PEG-Gebäude, 1. Obergeschoss)

Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
Adresse
Dürerstraße 10
60596 Frankfurt am Main

Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
Adresse
Schlossstraße 31
63065 Offenbach am Main, St.

Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Adresse
Eschersheimer Landstr. 29-39
60322 Frankfurt am Main

Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
Adresse
Goethestraße 58
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Studienservice im Erdgeschoss)
Postanschrift

Postfach:111440
35390 Gießen, Universitätsstadt

Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg
Adresse
Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt
Postanschrift
Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt


Studierendensekretariat der Universität Kassel
Adresse
Mönchebergstraße 19
34125 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Moritzstraße 18
34125 Kassel, documenta-Stadt
(Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund um das Studium ist die Infotheke "Information Studium" im Campus Center, Ebene 3.)

Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt
Adresse
Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt