Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten oder persönlichen Grund nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus.
Verfahrensablauf
Jede Hochschule stellt einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen.
Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann.
Voraussetzungen
ist es, an der entsprechenden Hochschule eingeschrieben zu sein.
Für eine Beurlaubung ist ein Grund anzugeben und nachzuweisen, siehe: Erforderliche Unterlagen.
Eine rückwirkende Beurlaubung, für ein bereits abgeschlossenes Semester, ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Beurlaubungsantrag der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe:
Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder ein Attest nachgewiesen werden.
Mutterschutzfrist oder Elternzeit, nachgewiesen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde
Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung
Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund
Mitwirkung in ernannter oder gewählter Eigenschaft in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft und den Zeitaufwand
Nachweis eines studienbedingten Praktikums
Studienbedingter Auslandsaufenthalt, nachzuweisen durch eine Teilnahmebescheinigung an einem Austauschprogramm oder einer Bestätigung der aufnehmenden Hochschule im Ausland
Sonstige wichtige Gründe, die dargelegt und wenn möglich belegt werden müssen
Welche Gebühren fallen an?
Es besteht die Möglichkeit, sich den Anteil für das Semesterticket erstatten zu lassen. Sie können sich hierzu an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden und sich informieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Beurlaubung ist entsprechend der Frist der jeweiligen Hochschule zu stellen.
Studierendensekretariat der Universität Kassel Adresse Mönchebergstraße 19 34125 Kassel, documenta-Stadt Adresse Moritzstraße 18 34125 Kassel, documenta-Stadt (Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund um das Studium ist die Infotheke "Information Studium" im Campus Center, Ebene 3.)