Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch, hat jedoch keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Zudem stellt es Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.
In einem Wasserbuch werden insbesondere festgehalten:
erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse
Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen
Wasserschutzgebiete
Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.
In Hessen sind im Wasserbuch zusätzlich noch selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz hinterlegt.