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Hauptarbeitgeber zuordnen


Leistungsbeschreibung

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.


Verfahrensablauf

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber nebeneinander haben (Nebenbeschäftigung), müssen Sie dem Nebenarbeitgeber per formloser Mitteilung Ihre Steuer-ID und das Geburtsdatum mitteilen, und ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis (Nebenbeschäftigung) handelt. 


An wen muss ich mich wenden?

Arbeitgeber


Zuständigkeit

Arbeitgeber


Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

keine


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)


Was sollte ich noch wissen?

keine


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Zuständige Stelle(n)

Finanzamtssuche