Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Diese Verwaltungsleistung umfasst die behördliche Anerkennung einer befähigten Person für Prüfungen von
Geräten,
Schutzsystemen oder
Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)
nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt.
Verfahrensablauf
ONLINE: Einreichung der Unterlagen mit Ausnahme der gutachterlichen Stellungnahme
Nicht Online: Inspektion des Betriebes und des Prüfarbeitsplatzes durch die Anerkennungs-Behörde und Festlegung des gutachterlichen Prüfumfangs durch die Anerkennungs-Behörde
Beauftragung des Gutachters durch den Betreiber
ONLINE: Einreichung des Gutachtens bei der Anerkennungs-Behörde
Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt.
Voraussetzungen
Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben zum Antragsteller
Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren
Angaben zur befähigten Person
Vor- und Zuname
Geburtstag und –ort,
Beruf
Privatanschrift des Bewerbers
Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
Kopien des Facharbeiterzeugnisses, der Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen, einschlägigen Erfahrungsaustauschen
Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit.
Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen:
Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.
Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung.