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Betriebliche Gesundheitsförderung für Beschäftigte anbieten


Leistungsbeschreibung

Haben Sie Interesse an der Umsetzung Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) in Ihrem Betrieb, können Sie sich zunächst an die regionale BGF-Koordinierungsstelle wenden.

Die BGF-Koordinierungsstelle

  • berät Sie zum Prozess
  • beantwortet offene Fragen
  • stellt Kontakt zur Krankenkasse her

Mit der Krankenkasse analysieren Sie unter anderem die Gesundheitsbedarfe Ihrer Beschäftigten. Daraus leiten sich dann wiederum Maßnahmen ab, bei dessen Planung, Umsetzung und Steuerung die Krankenkasse unterstützt, unter anderem auch mit Fachkräften.

Dabei sollen die Maßnahmen der BGF gesundheitsförderliche Verhaltensweisen und Verhältnisse stärken. 

Verhältnisorientierte Maßnahmen beziehen sich vor allem auf die Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung. Dies umfasst gesundheitsgerechte:

  • Führung,
  • Arbeitsorganisation und -anforderungen sowie
  • betriebliche Rahmenbedingungen wie die Angebote der Kantine.

Zu den verhaltensorientierten Maßnahmen zählen beispielsweise:

  • Bewegungsangebote 
  • Ernährungskurse
  • Kompetenzerwerb zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz

Die Unterstützung von BGF-Maßnahmen ist nach vorheriger Abstimmung mit der fördernden Krankenkasse

  • im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben,
  • des Leitfadens Prävention und
  • der Förderkriterien der jeweiligen Krankenkasse möglich.

Die Maßnahmen werden in Ihrem Betrieb umgesetzt. Wobei die Angebote der BGF allen Beschäftigten Ihres Betriebes zur Verfügung stehen.

 


An wen muss ich mich wenden?


Zuständigkeit


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Interessierte Betriebe können sich an jede Krankenkasse ihrer Wahl wenden, bei der ein Teil der Beschäftigten versichert ist.

Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen setzen auf ein finanzielles und/oder personelles Eigenengagement des Betriebes.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

30.06.2026

Zuständige Stelle(n)

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)