Start Trennungsgeld für Landesbedienstete Aktuelle News:
Trennungsgeld für Landesbedienstete
Leistungsbeschreibung
Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Trennungsgeld.
An wen muss ich mich wenden?
An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel.
Rechtsgrundlage
Hessisches Reisekostengesetz
Hessisches Umzugskostengesetz
Hessische Trennungsgeldverordnung
Anträge / Formulare
Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
21.11.2016
Zuständige Stelle(n)
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle
Adresse Friedrich-Ebert-Straße 106 34119 Kassel, documenta-Stadt (Briefkasten und Haupteingang über "Samuel-Beckett-Anlage") Postanschrift Postfach:10 41 29 34041 Kassel, documenta-Stadt Adresse Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35 65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt Postanschrift Außenstelle Wiesbaden - Postfach:15 67 65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt
poststelle-bezuegestelle(at)rpks.hessen.de