Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Reisekosten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel und die Nebenstelle Wiesbaden sind zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Reisekosten.
Die Zuständigkeiten für die Hauptstelle in Kassel ergeben sich aus nachfolgender Aufzählung:
Kostentragende Dienststellen aus den Ressorts:
Hessisches Kultusministerium
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Die Zuständigkeiten für die Nebenstelle in Wiesbaden ergeben sich aus nachfolgender Aufzählung:
Kostentragende Dienststellen aus den Ressorts:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Hessisches Ministerium der Finanzen
Hessisches Ministerium der Justiz
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz