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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen


Rechtsgrundlage


Voraussetzungen


Weiterführende Informationen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Fachlich freigegeben am

02.01.2024;15.03.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Es können weitere Kosten anfallen.


Verfahrensablauf

Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.

Ist der Antrag vollständig, ist dieser mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.

Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden.

Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

;Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.


Leistungsbeschreibung

Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. 


Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja
  • elektronische Antragsstellung möglich: ja

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.1 - Abfallwirtschaft
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.2 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.1 - Immissions- und Strahlenschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt


Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.2 - Immissionsschutz und Energiewirtschaft
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt


Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 34 - Bergaufsicht
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt