Hilfen zum Schutzrechtsmanagement - Basisberatung und erste Vorbewertung
Leistungsbeschreibung
Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen, sowohl für Existenzgründer, als auch für bestehende Unternehmen. Wer etwas Besonderes anzubieten hat, hat damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz.
Das gilt nicht nur für Produkte oder Leistungen: Es fängt schon beim Namen für das neue Unternehmen an!
Diesen Wettbewerbsvorteil kann man sicher stellen: durch Schutzrechte, die man für eigene Ideen anmeldet, oder durch die Nutzung fremder Erfindungen gegen Lizenz. Dabei gibt es mehrere Schutzarten für Verfahren, Produkte oder auch für Dienstleistungen: Patente, Gebrauchsmuster, Marken, eingetragene Designs.
Generell gilt: Die Anmeldung von Schutzrechten bringt einen erheblichen und z.T. komplizierten Verwaltungsaufwand mit sich. Professionelle Hilfe ist oft vonnöten. Spezialisiert auf alle Fragen von Schutzrechten sind Patentanwälte. Kostenlose Erstberatung bieten neben den Patentanwälten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) die insgesamt 25 Patentinformationszentren (PIZ). Die Patentinformationszentren in Hessen arbeiten als anerkannter Kooperationspartner des DPMA. Sie bieten Ihnen umfangreiche Hilfen, um sich Informationen zu Patenten, Marken und Designschutz nutzbar zu machen. Durch die Nutzung von professionellen Datenbanken unterstützten die PIZ Sie als privaten und gewerblichen Erfinder zielgerichtet bei der Suche nach vorhandenen Schutzrechten.
Das Servicespektrum der PIZ umfasst verschiedene Bereiche:
Sensibilisierung zu Schutzrechten
Veranstaltungen, Schulungen, Seminare (z. B. neue Entwicklungen, Einführungsseminare, Datenbankrrecherchen)
Teilnahme an Messen
Herausgabe von Flyern, Broschüren und Newslettern
Regionale Anlaufstelle zu Schutzrechtsfragen
Basisauskünfte zu Schutzrechten aller Art, Patenten, Marken, eingetragenen Designs durch individuelle Beratung
Betreuung von Kunden vor Ort und über den Online-Lotsendienst bei Patent-, Marken- und Designrecherchen
Kostenlose Erfindererstberatung mit einem Patentanwalt sowie freie Markenberatung zu Markenrecherche und Markenanmeldung
Professionelle Auftragsrecherchen und Services für das IP-Management (z. B. Patent- und Markenüberwachungen)
Internationale Markenähnlichkeitsrecherchen inkl. Handelsregister und Domainnamen
Internationale Designrecherchen
Patentüberwachungen nach Sachgebieten und Wettbewerbern, Aktenzeichenüberwachungen zur Fristwahrung
Markenüberwachungen und Designüberwachungen
In Kooperation mit externen Dienstleistern Unterstützung zum IP-Datenmanagement
Die hessischen PIZ sind für alle Zielgruppen Ansprechpartner:
Forscher und Ingenieure aus Entwicklungsabteilungen
Wissenschaftlern und Studierenden aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Geschäftsführer von KMU
Gründer und Startups
Patentbeauftragte oder Patentabteilungen in größeren Unternehmen
Freie Erfinder
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen gibt es jeweils ein PIZ im Norden und im Süden des Bundeslandes:
Patentinformationszentrum Darmstadt
Patentinformationszentrum Kassel
Interessenten wenden sich am besten an das nächstgelegene PIZ. Insbesondere für Neueinsteiger in den Bereich Schutzrechte, wie Gründer und freie Erfinder ist ein Termin mit Beratung vor Ort hilfreich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die hessischen PIZ erteilen auf Ihren Homepages ausführliche Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen.
Basisauskünfte und Erfindererstberatungen sind kostenfrei. Alle anderen Services, wie Seminare, Betreuungstermine vor Ort oder Recherche- und Überwachungsaufträge werden zu Selbstkostenpreisen angeboten.
Genaue Informationen erhalten Sie direkt bei den einzelnen PIZ:
Bei der Anmeldung von Schutzrechten oder der Publikation von Erteilungen oder Registrierungen beginnen festgelegte Fristen für Nachanmeldungen, Ein- oder Widersprüche zu laufen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie über die Basisauskunft der PIZ oder in einer Erfindererstberatung.
Rechtsgrundlage
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem jeweiligen Träger des PIZ
Was sollte ich noch wissen?
Achtung:
Wenn Sie vorhaben, ein Schutzrecht anzumelden, sollten Sie auf keinen Fall die Erfindungsidee ohne vorherige Schutzrechtsanmeldung oder zumindest Geheimhaltungsvereinbarung öffentlich kommunizieren.
Fachlich freigegeben durch
Patienteninformationszentren ( PIZ ) Darmstadt und Kassel