Reichen Sie den Antrag schriftlich oder online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
Gebühr
Verwaltungsgebühr EUR (VARIABEL)
Verwaltungsgebühren werden je nach Aufwand gemäß VI/Nr. 9 der Kostenverordnung der Luftfahrtveranstaltung (LuftkostV) erhoben
Voraussetzungen
Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.
Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.
An wen muss ich mich wenden?
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Luftfahrtveranstaltung stattfinden soll (Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Leistungsbeschreibung
Luftfahrtveranstaltungen, das sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, bedürfen einer Genehmigung.
Hinweis:
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur unbemannte Luftgeräte und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.
Rechtsgrundlage
Nachrichten für Luftfahrer 1-1533-19 (Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG - Luftfahrtveranstaltungen)
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist) oder bei sonstigen Geländen Nachweis des Benutzungsrechts
Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
Karte im Maßstab 1:25000 mit eingezeichneter Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes einschließlich Vorführraum und Sicherheitsabstände.
Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start- und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
Angaben zu den beteiligten Luftfahrzeugführenden
Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde:
Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
Kopien der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht- und Unfallversicherten
Nachweise über Zulassungen oder Erklärungen zum CAT-Betrieb, zum gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko oder über abgegebene Erklärungen zum spezialisierten Flugbetrieb
Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes