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Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen


Leistungsbeschreibung

Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen

  • Inkassodienstleistungen,
  • Rentenberatung oder
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
  • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
  • Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist

Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.


Verfahrensablauf

Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

 


An wen muss ich mich wenden?

das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de


Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz


Fachlich freigegeben am

02.12.2019

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Adresse
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
((Gerichtsgebäude D))

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
Adresse
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
((Gerichtsgebäude D))