Luftbild Espenau 1Luftbild Espenau 2Luftbild Espenau 4Luftbild Espenau 3

Aktuelle News:

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Pflege und Betreuung - Beschwerden und Anregungen einreichen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als pflegebedürftiger Mensch, als Angehöriger, rechtlicher Betreuer, Bekannter, Nachbar oder Pflegekraft Beschwerden, Kritik, aber auch Anregungen zur Pflege im häuslichen oder stationären Bereich haben, können Sie sich an damit an die Hessische Ämter für Versorgung und Soziales wenden.

Ihrer Beschwerde wird unverzüglich nachgegangen und Sie werden anschließend über das Ergebnis der Überprüfungen informiert.

Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales.

Zuständig als obere Aufsichtsbehörde für Betreuung- und Pflegeleistungen in Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen,
 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit eine Überprüfung von Beschwerden und Anregungen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.


Welche Gebühren fallen an?

Beschwerden sind grundsätzlich für die/den Anzeigende/n bzw. die/den Beschwerdeführer/in gebühren- bzw. kostenfrei.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

06.09.2012

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Adresse
Mündener Straße 4
34123 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
Adresse
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
Postanschrift

Postfach:10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Adresse
Neuen Bäue 2
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Besucheradresse)