Soziales

Übergeordnete Einheit: Dezernat II - Soziales, Bildung und Verkehr

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:


Die Sozialhilfe gliedert sich in sechs Unterbereiche.

Darüber hinaus können Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) erhalten.

Gewährt wird die Sozialhilfe und Eingliederungshilfe von örtlichen Trägern (Landkreise und kreisfreien Städte).

Eingliederungshilfe wird darüber hinaus auch von dem überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen https://www.lwv-hessen.de gewährt.

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Anschrift: Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: 0561 1003-1882
Telefax: 0561 1003-1563
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