Kulturgutschutz
Übergeordnete Einheit: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
| Anschrift: | Adresse Rheinstraße 23 65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt |
|---|---|
| Telefon: | +49 611 32-0 |
| Telefax: | +49 611 32-169000 |
| E-Mail: | |
| Homepage: | Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur |
| Sprechzeiten: | Montag 08:00-16:30 Uhr Dienstag 08:00-16:30 Uhr Mittwoch 08:00-16:30 Uhr Donnerstag 08:00-16:30 Uhr Freitag 08:00-15:00 Uhr |
Angebotene Dienstleistungen
- Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut in einen Drittstaat beantragen
- Ausfuhrgenehmigung für Kulturgut beantragen
- Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut in einen Mitgliedstaat der EU beantragen
- Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in einen Mitgliedstaat der EU beantragen
- Genehmigung für die dauerhafte Ausfuhr von Kulturgut in einen Mitgliedstaat der EU beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Beständen von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in Drittstaaten beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Beständen von Kulturgut bewahrenden Kirchen in Drittstaaten beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Beständen von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in EU-Staaten beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU für Kirchen oder Religionsgemeinschaften beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von kirchlichem Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU beantragen
- Genehmigung für die dauerhafte Ausfuhr von Kulturgut in einen Drittstaat beantragen
- Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in einen Drittstaat beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen
- Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von kirchlichem Kulturgut in Drittstaaten beantragen
Mitarbeiter
Frau Yvonne Völlmecke
+49 611 32-165406