Informationen zum Verbot von Schottergärten

Schottergärten

Bild: KI-Generiert

 

Schottergärten sind in Hessen verboten – auch in Espenau

 

Schottergärten wirken auf den ersten Blick ordentlich und pflegeleicht. Doch was vermeintlich praktisch erscheint, bringt einige Nachteile mit sich. Deshalb ist die Neuanlage von Schottergärten in Hessen bereits seit 2023 grundsätzlich gesetzlich verboten. Auch für Grundstücke in der Gemeinde Espenau gelten diese Vorgaben.

Warum sind Schottergärten problematisch?

Wo Steine und Schotter den Garten dominieren und Pflanzen kaum Platz finden, fehlen wichtige Lebensräume für Insekten und andere Tiere. Bienen, Schmetterlinge und weitere Bestäuber finden dort nur wenig Nahrung. Begrünte Flächen mit heimischen Pflanzen, Stauden und Blühpflanzen bieten dagegen wertvolle Rückzugsorte und tragen zum Erhalt der Artenvielfalt bei.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Klima. Steine heizen sich bei Sonneneinstrahlung stark auf und geben die gespeicherte Wärme wieder an ihre Umgebung ab. Pflanzen und Bäume sorgen hingegen durch Schatten und Verdunstung für Abkühlung. Mehr Grün kann daher insbesondere an heißen Sommertagen zu einem angenehmeren Wohnumfeld beitragen.

 

Auch der Umgang mit Regenwasser spielt eine wichtige Rolle. Begrünte und wasserdurchlässige Flächen ermöglichen es dem Niederschlag, im Boden zu versickern. Werden Flächen durch Folien oder andere undurchlässige Materialien abgedichtet, kann weniger Wasser versickern. Das Regenwasser fließt dann verstärkt oberflächlich ab. Begrünte Grundstücksflächen können somit einen Beitrag zu einem natürlichen Wasserhaushalt leisten.

Was gilt in Espenau?

Die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht nur in Espenau, sondern in ganz Hessen. Nach § 35 Abs. 9 des Hessischen Naturschutzgesetzes sind Schotterungen zur Gestaltung privater Gärten grundsätzlich keine zulässige Nutzung der Grundstücksfreiflächen im Sinne der Hessischen Bauordnung. 

Gemeinsam für ein grüneres Espenau

Ein naturnah gestalteter Vorgarten muss nicht aufwendig sein. Pflegeleichte Stauden, robuste heimische Pflanzen und standortgerechte Bepflanzungen bieten attraktive Alternativen zu großflächigen Steinflächen. Gleichzeitig schaffen sie Lebensraum, fördern die Artenvielfalt und helfen dabei, unsere Gemeinde auch bei zunehmender Hitze und stärkeren Niederschlägen widerstandsfähiger zu machen.

 

Pfeil Weitere Informationen zum Thema: Hessenrecht - § 35 HeNatG | Landesnorm Hessen | Schutz von lichtempfindlichen Tier- und Pflanzenarten sowie Insekten | § 35 - Schutz von lichtempfindlichen Tier- und Pflanzenarten sowie Insekten | gültig ab: 08.06.2023