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Digitale Passbilder: Neue Regelung ab dem 01. Mai 2025

Voraussichtlich ab dem 19.05.2025 können Bürger und Bürgerinnen, die ein Ausweisdokument beantragen, im Rathaus der Gemeinde Espenau die moderne Technik zur Lichtbildaufnahme innerhalb der Behörde nutzen.  Symbolfoto Technologie 

 

Das neue technische System PointID® zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess. Digital angefertigte, qualitativ hochwertige Lichtbilder für Ausweisdokumente werden künftig nicht mehr auf Fotopapier aufgedruckt und anschließend wieder eingescannt. Die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente verläuft künftig vollständig digital. 

 

Vereinfachte Ausweisbeantragung für Bürger und Bürgerinnen 

 

Die Möglichkeit, das Lichtbild direkt beim Besuch der Behörde erstellen zu lassen, erhöht die Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen vor einem Missbrauch ihrer Ausweisdokumente. Zudem vereinfacht sie auch den Antragsprozess: So können Bürger und Bürgerinnen während des Behördentermins sowohl ein Lichtbild erstellen lassen als auch das eigentliche Dokument beantragen. 

Sollte ein Foto nicht den biometrischen Vorgaben der Fotomustertafel entsprechen, kann direkt vor Ort ein neues Foto aufgenommen und der Antragsprozess fortgesetzt werden. Dieser Service – die Erfassung des Lichtbildes vor Ort in der Behörde – kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundesweit 6,00 Euro 

 

Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgern und Bürgerinnen sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Die Erfassung der biometrischen Daten und die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person sind daher zentraler Bestandteil der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei den Behörden vor Ort. 

 

Gesetzlicher Rahmen: Ab Mai 2025 ist das Antragsverfahren für Personalausweise und Reisepässe bundesweit vereinfacht. Lichtbilder können dann direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang zum Fotodienstleister ist nicht mehr erforderlich. 

 

Alternativ können Bürger und Bürgerinnen auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister künftig digital an die Behörde übertragen. Ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr angenommen werden. 

In der Regel wird Ihnen hierfür einen QR-Code ausgehändigt, den Sie dann bei der Pass- und Ausweisbehörde vorlegen müssen.

 

Eine Liste solcher Fotodienstleister finden Sie beispielhaft unter www.e-passfoto.de

 

Ihr Bürgerservice Espenau

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