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Sachbeschädigung an Verkehrsschildern

Leider müssen wir vermehrt feststellen, dass Verkehrszeichen mit Aufkleber versehen worden sind. Diese Taten gefährden nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern stellen auch eine klare Missachtung der geltenden Gesetze dar. Das Bekleben von Verkehrszeichen beeinträchtigt deren Sichtbarkeit und kann im schlimmsten Fall zu schweren Verkehrsunfällen führen.  

Hinzukommt, dass das Entfernen von Aufklebern mit einem erheblichen Arbeits- und Kosten-aufwand verbunden ist.
Oftmals hat das Bekleben von Schildern auch zur Folge, dass diese ausgewechselt werden müssen, weil sich die Aufkleber nicht entfernen lassen oder die reflektierende Beschichtung der Schilder beschädigt wird. Das ist ärgerlich für alle und kann sogar gefährlich sein. Schließlich haben Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ihren Sinn und Zweck.

Sie weisen beispielsweise auf potentielle Gefahren hin, begrenzen Geschwindigkeiten, zeigen Parkmöglichkeiten an, regeln Vorfahrten, halten Wege für Rettungsfahrzeuge frei und, und, und…

Das Bekleben von Verkehrszeichen ist eine Straftat, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. Abhängig von der Schwere des Vergehens drohen Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister sowie sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

In solchen und auch andere Fällen von Sachbeschädigungen auf die Mithilfe unserer Bürger und Bürgerinnen angewiesen. Sollten Sie Beobachtungen gemacht haben     oder in Zukunft Beobachtungen machen, die auf Straftaten hinweisen, informieren Sie bitte umgehend das Polizeirevier Nord in Vellmar, 0561/9102220 bzw. unseren Fachbereich „Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung“ Tel.: 9993-19.

 

Schild 2   Schild 1 

 

FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

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