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Briefwahlbüro zur Landtagswahl

Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 8. Oktober 2023

Die Wahlbenachrichtigungen mit den Anträgen zur Briefwahl (Rückseite) werden bis zum 17. September 2023 an alle Wahlberechtigten in Espenau ausgeliefert. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können per Post, elektronisch per Email )  oder  per Fax (05673/9993-31) übermittelt werden. 

 

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

Sollten Sie bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die Unterlagen für die Briefwahl benötigen, genügt je Wahlberechtigte(r) ein schriftlicher Antrag, welcher die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum) enthält. Aus dem Antrag muss auch die Zustellanschrift ersichtlich sein.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Gemeindeverwaltung, Im Ort 1,

34314 Espenau, Zimmer 4 und 5.

 

Hier haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, vor Ort ihre Stimme auf dem Wege der Briefwahl abzugeben oder die Briefwahlunterlagen mit nach Hause zu nehmen.

 

Für die Wahlberechtigten besteht auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen.

 

Wie funktioniert das?

 

Sie besuchen die Web-Seite der Gemeinde Espenau www.espenau.de und klicken auf der Startseite auf „Landtagswahl 2023"

 

Klicken Sie dann „Zum Wahlscheinantrag“ und folgen Sie dem beschriebenen Weg.

 

Ihre Daten werden über eine gesicherte Verbindung zu unserem Rechenzentrum übermittelt, geprüft und an unser elektronisches Wählerverzeichnis gesandt. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt.

 

Für Fragen steht Ihnen das Wahlteam der Gemeinde Espenau unter den Durchwahlen 999-17 bis 999-19 zur Verfügung.

Ihr Wahlamt 

 

Ihr Wahlamt Wahlsymbol_klein

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