Wechselnde Winterdienstpflicht in Straßen mit einseitigem Gehweg
Am 31.12.2022 hat die Verpflichtung zur Schnee- und Eisbeseitigung in Straßen mit einseitigem Gehweg gewechselt.
Ab dem 1.1.2023 müssen die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke diese Verpflichtung übernehmen.
Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.
Die Streu- und Räumpflicht beginnt um 07.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
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