Wechselnde Winterdienstpflicht
Am 31.12.2021 hat die Verpflichtung zur Schnee- und Eisbeseitigung in Straßen mit einseitigem Gehweg gewechselt.
Seit dem 01. Januar 2022 sind diejenigen zum Winterdienst verpflichtet, deren Grundstück sich auf der Gehwegseite befindet.
Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.
Die Streu- und Räumpflicht beginnt um 07.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.
Wir bitten um entsprechende Beachtung!
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