Gemeinde Espenau sucht eine neue Schiedsfrau oder einen neuen Schiedsmann
Wo Menschen zusammenleben gibt es immer Streit. In der Familie, unter Freunden und im Vereinsleben. Vor allem aber unter Nachbarn. Muss man deshalb gleich zum Gericht laufen? Nein, in vielen Fällen spart man sich Nerven, Zeit und Geld, wenn man vorher mit der Schiedsfrau/ dem Schiedsmann ein ruhiges Gespräch führt und versucht eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. „Vertragen ist besser als Klagen!“
Die Fähigkeit, zuhören zu können, das geduldige Verhalten beim Vortrag der Parteien und die persönliche Anteilnahme an der zu verhandelnden Sache sind die besten Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit der Schiedsperson.
Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung (gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz) für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Für den Schiedsamtsbezirk Espenau suchen wir 1 Schiedsfrau / Schiedsmann.
Gemäß § 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Das Amt kann nicht bekleiden,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 25. Juli 2025 bei der Gemeinde Espenau, Im Ort 1, 34314 Espenau zu bewerben. Ein kurzer Lebenslauf ist beizufügen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen im Bürgerservice, Durchwahl 9993-20, gern zur Verfügung.
Fachbereich 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung