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Schöffen für das Ortsgericht gesucht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status als Hilfsbehörden der Justiz. Das Ortsgericht spricht aber keine Urteile; auch wenn der Name es vermuten lässt. 

Die Ortsgerichte sind aufsichtsrechtlich in die Hessische Justizverwaltung eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichts Espenau ist das Amtsgericht Kassel. 

 

Das Ortsgericht Espenau besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen. Einer dieser Schöffen ist stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher. Alle Orstgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte und unterliegen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

Die Amtszeit eines Ortsgerichtsschöffen endet am 31.08.2025. Wir suchen zu diesem Zeitpunkt Personen, die Interesse an der Übernahme eines solchen Ehrenamtes haben.

 

Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten des Amtsgerichts Kassel auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Nach Ablauf der Amtsdauer ist eine erneute Ernennung zulässig. Die Ortsgerichtsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zum Amtsantritt der neuen Ortsgerichtsmitglieder im Amt.

 

Aufgaben des Ortsgerichts:

  • Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens

  • Beglaubigung von Unterschriften (z. B. für Löschungsbewilligungen für die Aufhebung einer Hypothek)

  • Beglaubigung von Abschriften (nimmt der Ortsgerichtsvorsteher allein wahr)

  • Aufstellung des Nachlassinventars (nimmt der Ortsgerichtsvorsteher in Zusammenarbeit mit einem Ortsgerichtsschöffen wahr)

  • Schätzungen von bebauten und unbebauten Grundstücken, beweglichen Sachen und von Früchten, die vom Boden nicht getrennt sind (wird von drei Ortsgerichtsmitgliedern wahrgenommen)

  • bei Tod eines Bürgers

  • Versiegelung der Wohnung

  • Sicherstellung von Wertsachen

  • Unterbringung von Haustieren

  • Auflösung des Hausstandes (soweit keine Erben vorhanden sind)

  • auch Gerichte können sich an das Ortsgericht wenden, um u. a. Sterbefallanzeigen und Auskunft über Besitzverhältnisses zu erhalten

 

Voraussetzungen für Bewerber/innen:

 

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

Ortsgerichtsmitglied kann nicht werden, wer:

  • seinen Wohnsitz nicht in der Gemeinde Espenau hat.

  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt.

  • als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen ist.

 

Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden. Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Ernennung.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 25.04.2025 an: 

Gemeinde Espenau

FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

z.H. Herrn F. Sippel

Im Ort 1

34314 Espenau

Weitere Informationen