Fluglärm (zivil)


Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.

Dieser Fluglärm ist vom sogenannten Bodenlärm zu unterscheiden, der durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.

In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (z.B. für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.
Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes sind rund um zivile und militärische Flugplätze so genannte Lärmschutzbereiche einzurichten. Diese werden in 2 Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Das Fluglärmgesetz regelt darüber hinaus:


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich bei zivilen Flughäfen an den jeweiligen Flughafen:
 


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Bei Beschwerden über den militärischen Fluglärm können Sie sich an das Luftwaffenamt wenden (fliz@bundeswehr.org oder Bürgertelefon 0800 - 8620730).


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt