Kartellrecht, Landeskartellbehörde
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
- Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten
dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine, formlos
Rechtsgrundlage
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( GWB )
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde.
- Landeskartellbehörde(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)
Zuständige Stelle(n)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum - Landeskartellbehörde
Adresse
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)