Milch-Gütedurchführungsverordnung; Zulassung als Untersuchungsstelle


Leistungsbeschreibung

Der Rohstoff Milch, der vom Landwirt an die Molkerei geliefert wird, wird überwiegend nach seinen wertgebenden Inhaltsstoffen, wie Fett und Eiweiß bezahlt. Des Weiteren fordern die EU –Hygieneverordnungen einen hohen hygienischen Status der Anlieferungsmilch. Hiernach darf nur Milch von Kühen vermarktet werden, deren Keimzahl und Anzahl an somatischen Zellen einen gewissen Grenzwert nicht überschreitet. Zur Ermittlung des Auszahlungspreises und zur Feststellung der Vermarktungsfähigkeit der angelieferten Milch, haben die Abnehmer der Milch (in der Regel Molkereien) die Milch auf die genannten Parameter untersuchen zu lassen.

Die nationale Milchgüteverordnung fordert, dass diese Untersuchungen nur von Untersuchungsstellen (Labore) durchgeführt werden, die von einer nach Landesrecht zuständigen Stelle zugelassen sind.


An wen muss ich mich wenden?

An den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Gebühren gemäß Gebührenordnung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen

Gebührensatz (Stand: 01.05.2011) : 600,00 Euro


Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsfrist: 3 Monate


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

18.03.2022

Zuständige Stelle(n)

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Adresse
Kölnische Straße 48-50
34117 Kassel, documenta-Stadt