Betriebssicherheit


Leistungsbeschreibung

Die speziellen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an den Arbeitsschutz beinhalten u.a.:

Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.

Weiterhin sind auch die Bestimmungen für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen enthalten (u.a. Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen, Aufzüge, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und zum Lagern und Abfüllen bestimmter brennbarer Flüssigkeiten).
 


An wen muss ich mich wenden?

an das zuständige Regierungspräsidium


Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Erlaubnis z.B. eines Dampfkessels erfragen Sie bitte die weitere Vorgehensweise bei den Regierungspräsidien.

Die Antragsmappe zur Anerkennung von befähigten Personen nach BetrSichV erhalten Sie zentral für Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dezernat 45.1:


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 51 - 55 - Arbeitsschutz
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9
36037 Fulda
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt