Eintragung und Änderung im Berufsregister der Steuerberaterkammer


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

23.11.2023

Leistungsbeschreibung

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.

Folgende Änderungen sind meldepflichtig:

HINWEIS:
Meldepflichtig sind nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies melden Sie bitte der dortigen zuständigen Steuerberaterkammer.

Ebenso meldepflichtig sind auch alle Veränderungen zu den einzutragenden Tatsachen. Zur Meldung verpflichtet sind die betreffende Steuerberaterin oder der betreffende Steuerberater sowie der oder die Steuerbevollmächtigte beziehungsweise – im Falle einer Steuerberatungsgesellschaft – die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter der einzutragenden Steuerberatungsgesellschaft.


Welche Fristen muss ich beachten?

Mit der rechtzeitigen Mitteilung eingetretener Änderungen wird sichergestellt, dass das geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.

Für Steuerberatungsgesellschaften ist jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten der zuständigen Steuerberaterkammer innerhalb eines Monats anzuzeigen (§ 49 Absatz 4 Steuerberatungsgesetz)


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Änderungsmitteilung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

Die Änderung im Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.


Voraussetzungen

Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft und möchten eine Änderung im Berufsregister beantragen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, richtet sich nach der Art der Änderung. Bitte fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Steuerberaterkammer nach.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer in Hessen.


Was sollte ich noch wissen?

Keine


Anträge / Formulare


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Hessen
Postanschrift

Postfach:19 03 31
60090 Frankfurt am Main
Adresse
Europa-Allee 52
60327 Frankfurt am Main