Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, Leistungen an Arbeitgeber (Zuschüsse zu Gebühren)
Leistungsbeschreibung
Arbeitgeber, die ohne Beschäftigungspflicht, also mit weniger als 20 Beschäftigten (§ 71 Abs. 1 SGB IX), besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zur Berufsausbildung einstellen, können Zuschüsse zu den Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren bei der Berufsausbildung, erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
Rechtsgrundlage
§ 26 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Was sollte ich noch wissen?
- Förderung von Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener(Integrationsamt LWV Hessen)
- Informationen für Arbeitgeber: Prämien und Zuschüsse zur Ausbildung(Integrationsamt LWV Hessen)
- Integrationsamt LWV Hessen
Zuständige Stelle(n)
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Friedrich (Regionalmanagerin)
0561 1004-2208
0561 1004-2650